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PCN-Meldungen und UFI-Codes

Wer Produkte vertreibt, die gesundheitsgefährdend oder physikalisch gefährlich sind, muss Daten für Meldungen an die Giftnotrufzentralen bereitstellen. Im Fachjargon spricht man von einer "Poison Centre Notification", abgekürzt PCN. Seit dem 01.01.2025 müssen Gefahrstoffgemische im PCN-Format gemeldet werden. Das kann über eine Schnittstelle der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erfolgen.

Die Meldung umfasst den Handelsnamen des Produkts, die Art und Größe der Verpackung, einen 16-stelligen eindeutigen Rezepturidentifikator (UFI Code), Angaben zur Zielgruppe, Angaben zu den Vertriebsländern und Sprachen der Meldungen, Angaben zur vorgesehenen Verwendung, Benennung der Inhaltsstoffe und deren Konzentration, Angaben zu physikalisch-chemischen Werten wie Aggregatzustand, Farbe und pH-Wert, die Produkteinstufung nach CLP-Verordnung, die zugehörige Kennzeichnung und natürlich auch Angaben zu toxikologischen Werten.


Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein einmalig vergebener Code, der ein Produkt in der EU-Datenbank eindeutig identifizierbar macht. Er besteht aus den drei Buchstaben UFI, einem Doppelpunkt und vier mal vier alphanumerischen Zeichen, die durch Bindestriche getrennt werden (zum Beispiel "UFI: H563-L90S-R783-J823"). Er muss seit dem 01.01.2025 auf den Etiketten von Gefahrstoffgemischen angegeben werden.

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  • UFI-Code-Erzeugung inklusive,
  • PCN-Einreichung nach Absprache.

Anfrage über das Kontaktformular.