Logo des Gefahrstofftreffs25

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Stand 01.05.2025

1. Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Herrn Dr. Detlev Füchtenbusch, im Folgenden Auftragnehmer genannt, und seinen Auftraggebern. Sie gelten nur, sofern der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und der Auftragnehmer den AGB nicht ausdrücklich widersprochen hat.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für diese individuellen Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers erforderlich.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Auftraggebers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind in Schrift- und Textform als Brief oder E-Mail abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt.

1.5 Die Beratungs- und Coachingdienstleistungen des Auftragnehmers, seine Ausarbeitungen, Hinweise oder Vorschläge stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.

1.6 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der geschlechtsspezifischen Formen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

2. Angebot, Vertragsabschluss

2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Auftragnehmer ist an seine Vertragsangebote höchstens für die Dauer von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum gebunden.

2.3 Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Seiten des Auftraggebers.

3. Preise und Zahlungsvereinbarungen

3.1 Vereinbarte Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt der Nettostundensatz 100 €. Leistungen auf Stundenbasis werden in Intervallen von 15 Minuten abgerechnet.

3.2 Fallen in Verbindung mit dem Auftrag weitere Kosten beim Auftragnehmer an, trägt diese der Auftraggeber nach individueller Vereinbarung.

3.3 Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung ohne Skonto auf das vom Auftragnehmer benannte Konto zu überweisen. Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen sind vom Kunden zu tragen.

3.4 Laufende Kosten, die dem Auftragnehmer bei Dritten durch beauftragte Leistungen entstehen, werden im Voraus fällig.

3.5 Bei Beauftragungen in einem Gesamtwert von mehr als 2.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, monatlich angemessene Teilbeträge in Rechnung zu stellen. Auf Anforderung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierzu entsprechende Nachweise zur Verfügung.

3.6 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Auftraggebers gefährdet ist (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen, bei welchen die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) geschuldet ist, kann der Auftragnehmer sofort seinen Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.

4. Zurückbehaltungsrechte

4.1 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Lieferfrist und Lieferverzug

5.1 Für Ausarbeitungen und für Produktmeldungen benötigt der Auftragnehmer vom Auftraggeber Informationen über dessen zu bearbeitende oder zu meldende Produkte. Solche Produktdaten können je nach Dienstleistung die vollständige chemische Zusammensetzung eines Produktes einschließlich seiner Identifikationsdaten sowie Sicherheitsdatenblätter einzelner Rezepturbestandteile beinhalten. Die Produktdaten liefert der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung kostenfrei in einem Umfang und einer Aktualität, dass der Auftragnehmer Produktmeldungen und / oder Ausarbeitungen nach gültiger Rechtslage erstellen kann.

5.2 Sofern wegen fehlender, unzureichender oder unrichtiger Informationen Bearbeitungsverzögerungen resultieren oder Änderungen der Ausarbeitung erforderlich werden, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen.

5.3 Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen.

5.4 Die Lieferfrist für die Ausarbeitungen des Auftragnehmers wird individuell vereinbart und beginnt frühestens mit dem vollständigen Zugang der vom Auftragnehmer für seine Dienstleistung benötigten Informationen.

5.5 Der Auftragnehmer erstellt seine Ausarbeitungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, im Homeoffice unter Verwendung der gelieferten Produktdaten. Unterweisungen und Schulungen sowie Coachings werden an einem gemeinsam vereinbarten Ort durchgeführt.

5.6 Für den Fall, dass der Auftragnehmer vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, ist der Auftraggeber über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. Parallel dazu ist dem Auftraggeber die voraussichtliche neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers (in Form der Kaufpreiszahlung) ist unverzüglich zu erstatten. Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Internetzugang aufgrund von höherer Gewalt verwehrt ist.

5.7 Voraussetzung für einen Lieferverzug ist eine schriftliche Mahnung von Seiten des Auftraggebers.

5.8 Die Rechte des Auftraggebers und die gesetzlich normierten Rechte des Auftragnehmers, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht (z. B. aufgrund der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und / oder der Nacherfüllung), bleiben unberührt.

6. Verschwiegenheit und Datenschutz

6.1 Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die ihm zur Kenntnis gelangten Daten oder sonstigen privaten und geschäftlichen Informationen geheim zu halten und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung oder ausdrücklicher Beauftragung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben.

6.2 Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, vorvertragliche und vertragliche Informationen vertraulich zu behandeln, auch über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus.

6.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes umzusetzen.

6.4 In dem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang dürfen vom Auftragnehmer persönliche Daten erfasst und gespeichert werden.

6.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dienstleister (betroffene Personen) zu informieren, wenn personenbezogene Daten dieser betroffenen Personen von ihm an den Auftragnehmer weitergegeben werden.

7. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht, Nutzungsrecht

7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.

7.2 Die Ausarbeitungen des Auftragnehmers (zum Beispiel Sicherheitsdatenblätter, Etiketten, Betriebsanweisungen) unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen vom Auftraggeber nicht verändert werden.

7.3 Durch vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber an den Ausarbeitungen des Auftragnehmers ein uneingeschränktes und ausschließliches Nutzungsrecht. Zur Unterlizenzierung ist er nicht berechtigt.

8. Mängelansprüche des Auftraggebers

8.1 Für Mängel, die der Auftraggeber gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haftet der Auftragnehmer nicht.

8.2 Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen nur, soweit der Auftraggeber seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Eine schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Lieferung, der Unterweisung bzw. Schulung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel. Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und / oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung des Auftragnehmers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

8.3 Sofern die Dienstleistung mangelhaft sein sollte, wird der Auftragnehmer eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) erbringen. Es bleibt dem Auftragnehmer jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Stellt sich heraus, dass der Mangel durch unvollständige oder falsche Produktdaten verursacht wurde, besteht für den Auftragnehmer keine Pflicht zur Beseitigung des Mangels. Zudem ist er berechtigt, die von ihm zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Auftraggeber steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8.4 Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Auftraggeber die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Ein Zeitraum von mindestens 15 Arbeitstagen gilt in der Regel als angemessen.

9. Haftung, Verjährung

9.1 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Verschuldenshaftung lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet er, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren.
Die Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.

9.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit (außer bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) ist die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, für Produktions- und Nutzungsausfall, für entgangenen Gewinn, für ausgebliebene Einsparungen und für Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ausgeschlossen.

9.3 Der Auftragnehmer haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Vertragspflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind. Dies gilt auch für seine Erfüllungsgehilfen.

9.4 Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

10.2 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in Bad Salzuflen ausschließlicher, und auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

10.3 Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände).