Sicherheitsdatenblätter
Mit einem Sicherheitsdatenblatt (SDB) sollen gewerbliche und industrielle Verwender sicherheitsrelevante Informationen über Stoffe oder Gemische erhalten. Eine Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und zur Weitergabe in der Lieferkette besteht immer, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- das Produkt ist gemäß den Kriterien der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft,
- das Produkt ist persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB),
- es handelt sich um ein Produkt mit einem zulassungspflichtigen Stoff (SVHC) nach REACH, Anhang XIV.
Aber auch, wenn das gelieferte Produkt nicht als Gefahrstoff eingestuft ist, kann der Abnehmer unter Umständen ein Sicherheitsdatenblatt einfordern.
Spätestens bei der ersten Lieferung muss der Lieferant das Sicherheitsdatenblatt kostenlos in Papierform oder als Datei in der Landessprache des Abnehmerbetriebes zur Verfügung stellen. Eine Aktualisierung des SDB wird fällig, wenn neue Informationen über sicherheitsrelevante Daten eines oder mehrerer Produktbestandteile vorliegen. Eine Aktualisierung wird auch dann fällig, wenn sich die Rechtsvorschriften ändern. Allen Abnehmern, die in den letzten 12 Monaten beliefert wurden, muss die überarbeitete Version unaufgefordert zugänglich gemacht werden.
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Sicherheitsdatenblatt für den deutschen Markt
zum Preis von 159 € plus MwSt.
Das Angebot beinhaltet:
- Standardausführung für ein Produkt ohne Expositionsszenario,
- GHS-Einstufung inklusive,
- Firmenlogo kann auf Wunsch eingefügt werden.